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Finaler Countdown bei den nationalen Qualitätsverträgen

Finaler Countdown bei den nationalen Qualitätsverträgen

Am 1. April 2021 traten der revidierte Artikel Art. 58 KVG zu Qualität und Wirtschaftlichkeit sowie die angepasste Verordnung Art. 77 KVV in Kraft. Die Verbände der Leistungserbringer und die Verbände der Versicherer müssen dem Bundesrat innert Jahresfrist die national geltenden Qualitätsverträge zur Genehmigung einreichen – ansonsten kann der Bundesrat auch im Bereich der Qualitätsentwicklung subsidiär eingreifen.

Die FMH steht über ihr Departement Daten, Demographie und Qualität (DDQ) in intensiven Verhandlungen mit den beiden Versichererverbänden santésuisse und curafutura. Deren Ziel ist es, eine tragfähige und konstruktive Lösung im Sinne der FMH-Mitglieder – und damit auch einen Mehrwert für die Patientinnen und Patienten – zu erreichen. Für die FMH steht fest, dass die Definitionen der Qualitätsverbesserungsmassnahmen und die Festlegung der Massnahmen zur Qualitätsentwicklung von der Basis aus erfolgen und breit abgestützt sein müssen. Den Fachgesellschaften sowie den weiteren in der Ärztekammer vertretenen Ärzteorganisationen kommt hierbei eine zentrale Aufgabe zu. Die FMH setzt sich dafür ein, dass mit der Umsetzung der neuen gesetzlichen Vorgaben für die einzelne Ärztin bzw. den einzelnen Arzt der administrative Mehraufwand möglichst gering ausfällt – und dass dieses Mehr auch entsprechend vergütet wird.

Die in der Ärztekammer angeschlossenen Ärzteorganisationen wurden bzw. werden laufend über die bestehenden Strukturen, Austauschplattformen und Gremien in die Verhandlungen eingebunden. Ihre Rückmeldungen aus den Vernehmlassungen trugen praxisbasiert dazu bei, mit den Verbänden der Versicherer eine für die Ärzteschaft tragfähige Form der Qualitäts­entwicklung zu erarbeiten. Es ist weiterhin unser erklärtes Ziel, den Qualitätsvertrag und das Konzept per 1. April 2022 beim Bundesrat zur Genehmigung einzureichen.

Die FMH-Ärztestatistik präsentierte sich auch dieses Jahr mit der gewohnt hohen Qualität und mit interessanten Aussagen zur Ärztedemographie sowie erneut mit einem spannenden Informationsvideo. Die Indikatoren wurden erstmals interaktiv publiziert. Die Erhebung zu den Strukturdaten der Arztpraxen und zu den ambulanten Zentren des BFS (MAS 2019) konnte zum vierten Mal erfolgreich abgeschlossen werden. Erstmals publizierte das BFS basierend auf den MAS-Daten die Einkommen der selbstständigen Ärztinnen und Ärzte in Arztpraxen. Die Schnittstellen von FMH, RoKo und NewIndex sind weiterhin eine grosse Unterstützung für die Ärztinnen und Ärzte und tragen wertvoll zu einer hohen Datenqualität bei. Die Publikation der Ergebnisse MAS 2019 erfolgte Anfang Oktober 2021. Die aktuellen Ergebnisse sind auf der Webseite des BFS einsehbar.

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