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Politik und Kommunikation im Einsatz für gute medizinische Rahmenbedingungen

Politik und Kommunikation im Einsatz für gute medizinische Rahmenbedingungen

Die FMH engagierte sich 2021 intensiv und mit diversen Aktivitäten gegenüber dem Bundesrat und der Bundesverwaltung für die ambulante Tarifrevision und den TARDOC. Es ging primär darum, in den verschiedenen Departementen die Aufmerksamkeit für die Bedeutung der Tarifstruktur zu gewinnen, die Wichtigkeit der zeitnahen Einführung und die schwerwiegenden Folgen einer Ablehnung des Genehmigungsgesuchs aufzuzeigen. Der Gesamtbundesrat beriet daraufhin über das Dossier TARDOC und ermöglichte den Tarifpartnern direkte Stellung­nahmen. Die Tarifpartner wurden aufgefordert, bis Ende Jahr eine überarbeitete und genehmigungsfähige Lösung zu unterbreiten. Parallel zu diesen Aktivitäten wurden in einem erneuten Anlauf Vorarbeiten zur Schaffung einer nationalen Tariforganisation für den ambulanten Bereich in Angriff genommen. Kommunikation, Politik und das Departement Ambulante Versorgung und Tarife arbeiteten eng und erfolgreich zusammen. Sowohl die gemeinsame Medienkonferenz mit curafutura und mfe im Juli als auch die Sensibilisierung der Medienschaffenden und der politischen Entscheidungsträger lösten ein breites Medienecho aus.

Auch im Parlament war die Beachtung für die neue ambulante Tarifstruktur gross, was unter anderem in zwei konkreten Interpellationen zum Tragen kam. Im Dezember reichten die Tarifpartner FMH, curafutura und MTK eine gemäss den Forderungen des Bundesrates substanziell überarbeitete und finale Version 1.3 des TARDOC zur Genehmigung beim Departement des Innern ein. Damit ist es gelungen, die materielle Überarbeitung fristgerecht umzusetzen. Die neue Version beinhaltet eine Verlängerung der Kostenneutralität, eine Vereinfachung des Tarifs und die Erhöhung der Transparenz.

In der Sommersession 2021 verabschiedete das Parlament eine erste Revision des Krankenversicherungsgesetzes in der Rubrik Kostendämpfung. Das beschlossene Paket 1a umfasst Bestimmungen über die neue Tariforganisation für die ambulante Versorgung und zusätzliche Datenlieferungspflichten für Leistungserbringer und Versicherer. Ambulante Pauschalen müssen künftig auf einer gesamtschweizerisch einheitlichen Grundlage beruhen. Zudem enthält Paket 1a auch Bestimmungen zu Pilotprojekten und weiter dazu, dass Leistungserbringer den Patientinnen und Patienten stets eine Rechnungskopie abgeben müssen. Die FMH engagierte sich in diesem Rahmen dafür, dass die gute Patientenversorgung erhalten bleibt, und dass der Einführung neuer Kompetenzen der Verwaltung Grenzen gesetzt werden. Letzteres ist im Fall der Tariforganisation teilweise gelungen, nicht jedoch was die Datenlieferungspflicht anbelangt. Neu schaffte der Gesetzgeber die Voraussetzungen für die Einführung von ambulanten Pauschalen, die mit ihrer Einführung zwingend Einzelleistungen ersetzen werden. Hier gelang es, Ausnahmen von der landesweiten Einheitlichkeit zu ermöglichen. Die Abgabe einer Rechnungskopie an die Versicherten hat die FMH seit jeher befürwortet.

Keine Kostendämpfung zulasten der Qualität der ärztlichen Versorgung

Im zweiten Halbjahr fanden im Parlament Beratungen zum zweiten Teil des ersten Kostendämpfungspakets statt. Von besonderer Wichtigkeit waren für die Ärzteschaft die Massnahmen der Tarifpartner zur Steuerung der Kosten. Ein Artikel 47c im revidierten Krankenversicherungsgesetz sah vor, dass beim Überschreiten einer gewissen vordefinierten Kostenentwicklung, korrigierende Massnahmen ergriffen werden müssten. Namentlich hätte diese Massnahme in Sanktionen wie Rückzahlungen oder rückläufigen Tarifen für die Leistungserbringer umgesetzt werden können. Dies hätte weitreichende Konsequenzen gehabt und hätte die gute Patientenversorgung in der Schweiz einschränken und gefährden können. Die FMH hatte sich gegenüber den Gesundheitskommissionen und den beiden Räten intensiv dafür eingesetzt, von dieser gefährlichen Massnahme abzusehen. Sie stellt erste Schritte zur Einführung eines Globalbudgets dar und widerspricht dem verfassungsmässig garantierten Versicherungsprinzip in der schweizerischen Gesundheitsversorgung. Entsprechend war die Freude gross über die Entscheidung des Ständeratsplenums, das den Artikel 47c aus dem Kostendämpfungspaket 1b strich.

Die FMH engagierte sich im zweiten Halbjahr zudem bezüglich zweier Volksinitiativen, über die am 13. Februar 2022 abgestimmt wurde. Einerseits war die FMH als Vertreterin der Ärzteschaft seit Beginn der Lancierung der Initiative «Kinder ohne Tabak» in der Trägerschaft des Initiativkomitees. Nachdem der Ständerat in seiner letzten Beratung des Tabakprodukte­gesetzes zugunsten der Tabaklobby die Werbeeinschränkungen aufgeweicht hatte, war für die Initianten klar, dass die Initiative der Bevölkerung zur Abstimmung vorgelegt wird. Die FMH engagierte sich, unterstützt durch den Beschluss der Ärztekammer, aktiv und mit medialer Präsenz in der Abstimmungskampagne. Im Wissen um das grosse Suchtpotenzial, das mit dem frühen Nikotinkonsum im Jugendalter zu schwerwiegenden gesundheitlichen Langzeit­schädigungen und Krankheiten führt, ist für die FMH und ihre Mitgliedorganisationen bedeutsam, dass Kinder und Jugendliche wirksam vor Werbung geschützt werden.

Die zweite Volksinitiative «Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot – Ja zu Forschungswegen mit Impulsen für Sicherheit und Fortschritt» bekämpfte die FMH. Mit ihrer radikalen Position hätte die Initiative den Schweizer Forschungsstandort, aber auch die Zugänglichkeit zu wichtigen Medikamenten gefährdet.

Hohe Reputation der Ärzteschaft in ihrer Medienpräsenz

Für die Kommunikation blieben Covid-19 und die Corona-Massnahmen über das ganze Jahr 2021 ein wichtiges Thema. Viele Anfragen von Medien, Organisationen und Mitgliedern zeigten das anhaltend grosse Interesse an den Positionen und der Haltung der FMH. Ein wichtiges Highlight war das gemeinsame Engagement der FMH mit pharmaSuisse für ein eigenes Covid-Zertifikat, das viele positive Medienberichte erwirkte. Weiter erhöhten die Einsatzbereitschaft der Ärztinnen und Ärzte in der Covid-Krise sowie auch die Voten der FMH als Expertenorganisation die positive Medienpräsenz.

Über das Jahr 2021 gelang es der FMH, mit proaktiv platzierten Interviews der Präsidentin und der ZV-Mitglieder sowie auch dank zahlreichen Hintergrundgesprächen mit Journalisten und Journalistinnen, die Medienpräsenz zu wichtigen politischen Themen zu stärken. Unter anderem erschienen Berichte mit expliziter Nennung der Positionen der FMH zu folgenden Themen: elektronisches Patientendossier, FMH-internes Tarifmonitoring, Impfung gegen Covid, TARDOC und ambulante Pauschalen, eine repräsentative gfs-Umfrage in der Ärzteschaft sowie auch die Thematik der Kostendämpfung und des Spardrucks im Gesundheitswesen.

Die FMH im Blickpunkt der Medien

Im Berichtsjahr veröffentlichte die FMH insgesamt 30 Medienmitteilungen zu aktuellen gesundheits­politischen Themen sowie zu den Aktivitäten der FMH. Sie beantwortete zudem 360 Medienanfragen, dies sind gleich viele wie im Vorjahr. Printmedien, Radio- und Fernsehstationen waren an der Meinung der FMH interessiert.

Die Corona-Pandemie stand auch im Jahr 2021 im Fokus des Interesses. Rund ein Drittel aller Medienanfragen betrafen Fragen rund um Covid-19. Aber auch zu wichtigen gesundheits­politischen Positionen hat die FMH zahlreiche Medienanfragen beantwortet. Die Kommunikationsabteilung hat sich zusammen mit den Fachspezialistinnen und -spezialisten gerne jeder einzelnen Frage angenommen.

Anzahl Medienmitteilungen
Anzahl Medienanfragen

In den sozialen Netzwerken ist die FMH mit Twitter seit Mai 2018 und seit März 2020 auch mit LinkedIn erfolgreich aktiv. Seit Mai 2021 verfügt die FMH zudem über eine Unternehmensseite auf Facebook. Die Social-Media-Aktivitäten der FMH stossen auf grosses Interesse, was die stetige Zunahme an Followern auf Twitter und LinkedIn zeigt.

Twitter-Follower
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